Entsorgung
Information zur 5.Novelle der Verpackungsordnung
Nach dieser Verordnung sind Sie als Erstinverkehrbringer und Vertreiber für
Verkaufsverpackungen, die mit Waren befüllt werden, verpflichtet sich an einem dualen System zu
beteiligen. z.B. DSD, VfW etc.
Sie lizensieren selbst oder Sie beauftragen uns als Lieferant, diese Gebühren für Sie abzurechnen
und abzuführen.